Die Zugehörigkeit von Bahnbrücken

Bahnbrücken war Filial von Gochsheim und gehörte am Anfang seiner Geschichte folglich auch zum Amt Gochsheim.

Nachdem Bahnbrücken zum Kloster Herrenalb und folglich mit diesem später zum Herzogtum Württemberg gehörte, wurde der Ort 1504 dem herrenalbischen Stabsamt Derdingen angegliedert und verblieb dort bis zum Anschluss an das Großherzogtum Baden im Jahre 1806.

Dann wurde es dem wieder gegründeten nunmehr badischen Amt Gochsheim zugeschlagen.

Als dieses im Jahre 1813 aufgelöst wurde, kam Bahnbrücken zum Amt Bretten, welches ab 1865 Bezirksamt Bretten hieß. Dort verblieb der Ort bis zu dessen Auflösung im Jahre 1936.

1840 sollte Bahnbrücken zusammen mit den Gemeinden Kürnbach, Menzingen und Zaisenhausen dem Amt Eppingen zugeordnet werden, weil dieses 4 Gemeinden an das neu gebildete fürstlich-leiningensche Amt Sinsheim abgeben musste. Die 4 Gemeinden lehnten dies jedoch ab und blieben beim Amt Bretten.

Nach Auflösung des Bezirksamtes Bretten und der Aufteilung dessen 23 Gemeinden auf die 4 Kreise Karlsruhe, Bruchsal, Pforzheim und Sinsheim kam Bahnbrücken zum Bezirksamt Bruchsal. 1938 wurde das Bezirksamt Bruchsal in den Landkreis Bruchsal überführt. Auch nach Bildung der Stadt Kraichtal zum 1. September 1971 blieb die neue Kommune weiterhin im Landkreis Bruchsal.

Erst mit der Kreisreform in Baden-Württemberg zum 1. Januar 1973 wurde der Landkreis Bruchsal aufgelöst. Er wurde ganz dem Landkreis Karlsruhe einverleibt. Seither gehört die Stadt Kraichtal zum Landkreis Karlsruhe, der seit 1977 insgesamt 35 Gemeinden umfasst.