Ehemaliger Landkreis Bruchsal
Der Raum Bruchsal gehörte bis 1803 zum Hochstift (Bistum) Speyer, kam dann zu Baden. Forthin bestand in Bruchsal ein Stadt- und ein Landamt, das wohl 1806/07 zum Oberamt vereinigt wurde. 1809 wurden wieder zwei Ämter geschaffen, das Stadt- und erste Landamt sowie das zweite Landamt. Ab 1819 wurden beide erneut zum Oberamt vereinigt, das 1865 zum Bezirksamt und schließlich 1938 zum Landkreis Bruchsal wurde. Dieser wurde mit der Kreisreform in Baden-Württemberg zum 1. Januar 1973 aufgelöst und dem Landkreis Karlsruhe einverleibt.
Gemeinden des Landkreises
Nachdem Bruchsal badisch geworden war gehörten ab 1803 zum Stadtamt Bruchsal die Stadt Bruchsal sowie die Orte Büchenau, Forst und Neuthard. Zum Landamt Bruchsal gehörten die Orte Büchig, Hambrücken, Heidelsheim, Helmsheim, Jöhlingen, Neibsheim, Obergrombach, Untergrombach, Ubstadt, Weiher und Wöschbach. 1807 wurden dem Oberamt Bruchsal die Gemeinden Langenbrücken, Neuenbürg, Östringen, Stettfeld und Zeutern des 1803 eingerichteten und 1809 formell aufgelösten badischen Amtes Odenheim zugeordnet. Gleichzeitig wurden Helmsheim, Jöhlingen und Wöschbach an das Amt Bretten abgegeben. Jöhlingen und Wöschbach kamen jedoch bereits 1809 an das Amt Stein und 1821 schließlich an das Amt Durlach. 1809 kam Neuenbürg vom Amt Bruchsal an das Amt Gochsheim und 1810 kamen Büchig und Neibsheim an das Amt Bretten. Das Stadt- und das Landamt Bruchsal wurden 1809 vorübergehend zu einem Oberamt vereinigt. Im November 1809 wurden beide Ämter jedoch wieder getrennt. Es entstand ein Stadt- und erstes Landamt sowie ein zweites Landamt.
Zum Stadt- und ersten Landamt gehörten die Stadt Bruchsal sowie die Orte Büchenau, Graben (von 1803-1809 beim Oberamt Karlsruhe), Heidelsheim, Helmsheim (von 1807-1809 beim Amt Bretten), Liedolsheim (ab 1810, zuvor beim Amt Philippsburg), Neuthard, Obergrombach, Rußheim (ab 1810, zuvor beim Amt Philippsburg) und Untergrombach sowie von 1806-1810 noch Unteröwisheim (dann zum zweiten Landamt) und von 1809-1810 Weingarten (vor 1809 und ab 1810 beim Amt Durlach). Ab 1813 kam die durch Umsiedelung des Ortes Dettenheim neu angesiedelte Gemeinde Karlsdorf sowie vorübergehend noch Münzesheim (ab Dezember 1813 jedoch zum Amt Bretten) hinzu.
Zum zweiten Landamt gehörten die Orte Forst, Hambrücken, Langenbrücken, Mingolsheim (mit Schloss Kislau, beide vom 1809 aufgelösten Amt Kislau), Neuenbürg, ab 1810 zusätzlich Langenbrücken, Östringen, Stettfeld, Ubstadt, Unteröwisheim, Weiher und Zeutern und ab 1813 noch Oberöwisheim und Odenheim (beiden von 1807-1813 beim Amt Gochsheim).
1819 wurden beide Ämter unter Abtretung der Orte Graben, Liedolsheim und Rußheim an das Amt Karlsruhe, zum Oberamt Bruchsal vereinigt. Dieses umfasste somit folgende 21 Gemeinden:
Bruchsal, Büchenau, Forst, Hambrücken, Heidelsheim, Helmsheim, Karlsdorf, Langenbrücken, Mingolsheim, Neuenbürg, Neuthard, Obergrombach, Oberöwisheim, Odenheim, Östringen, Stettfeld, Ubstadt, Untergrombach, Unteröwisheim, Weiher und Zeutern.
1865 wurde das Oberamt zum Bezirksamt Bruchsal erhoben und erhielt die Gemeinden des aufgelösten Amtes Philippsburg, nämlich Huttenheim, Kirrlach, Kronau (1804-1807 beim Amt Kislau), Neudorf, Oberhausen, Philippsburg, Rheinhausen, Rheinsheim und Wiesental. Damit erhöhte sich die Zahl der Gemeinden auf 30.
1924 wurden die Gemeinden Menzingen (vom Amt Bretten) sowie Eichelberg und Tiefenbach (vom aufgelösten Amt Eppingen) zugeordnet. Der Bezirk umfasste somit 33 Gemeinden. 1930 wurde Waghäusel als selbständige Gemeinde anerkannt, wodurch sich die Zahl auf 34 erhöhte.
Mit Gesetz vom 30. Juni 1936 wurde die Zahl der Bezirksämter in Baden um 11 verringert. Bruchsal blieb jedoch erhalten und erhielt vom aufgelösten Bezirk Bretten die Gemeinden Bahnbrücken, Gochsheim, Gondelsheim, Münzesheim, Neibsheim und Oberacker, musste dafür aber die Gemeinden Eichelberg und Tiefenbach an das Amt bzw. den späteren Landkreis Sinsheim abgeben. Der Bezirk bzw. Landkreis Bruchsal umfasste somit ab 1936/38 folgende 38 Gemeinden:
Bahnbrücken, Bruchsal, Büchenau, Forst, Gochsheim, Gondelsheim, Hambrücken, Heidelsheim, Helmsheim, Huttenheim, Karlsdorf, Kirrlach, Kronau, Langenbrücken, Menzingen, Mingolsheim, Münzesheim, Neibsheim, Neudorf, Neuenbürg, Neuthard, Oberacker, Obergrombach, Oberhausen, Oberöwisheim, Odenheim, Östringen, Philippsburg, Rheinhausen, Rheinsheim, Stettfeld, Ubstadt, Untergrombach, Unteröwisheim, Waghäusel, Weiher, Wiesental und Zeutern.
Stadtrechte hatten die Gemeinden Bruchsal, Gochsheim, Heidelsheim, Obergrombach, Philippsburg und Unteröwisheim. Die Kreisstadt Bruchsal erhielt mit Inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung für Baden-Württemberg am 1.4.1956 die Rechtsstellung einer „Großen Kreisstadt“. Die Gemeinde Mingolsheim erhielt am 30.6.1964 und die Gemeinde Langenbrücken am 6.9.1965 den Namenszusatz „Bad“.
Ab 1970 wurde in Baden-Württemberg eine Gemeindereform durchgeführt. Damit verringerte sich die Zahl der Gemeinden auch im Landkreis Bruchsal. Als erste Gemeindezusammenschlüsse im Landkreis Bruchsal sind zu verzeichnen: Am 1.4.1970 Ubstadt und Weiher zur neuen Gemeinde Ubstadt-Weiher und am 1.1.1971 Bad Langenbrücken und Bad Mingolsheim zur neuen Gemeinde Bad Mingolsheim-Langenbrücken (ab 7.8.1972 dann neuer Gemeindename Bad Schönborn). Damit gab es ab 1.1.1971 nur noch 36 Gemeinden.
Am 1.7.1971 wurde die Stadt Obergrombach und die Gemeinde Untergrombach in die Stadt Bruchsal eingegliedert und am 1.9.1971 wurde die Stadt Kraichtal aus 9 ehemals selbständigen Gemeinden (mit Bahnbrücken), darunter Landshausen, welche bis dato zum Landkreis Sinsheim gehörte, gebildet. Zum 1.1.1972 wurde die Gemeinde Zeutern in die 1970 gebildete Gemeinde Ubstadt-Weiher eingegliedert und die Gemeinde Neudorf vereinigte sich mit der Gemeinde Graben (Landkreis Karlsruhe) zur neuen Gemeinde Graben-Neudorf, wobei die neue Gemeinde künftig zum Landkreis Karlsruhe gehörte. Ferner wurden am 1.1.1972 die Gemeinden Eichelberg und Tiefenbach (beide bis dato zum Landkreis Sinsheim gehörig) in die Gemeinde Östringen eingemeindet. Der Landkreis Bruchsal umfasste somit ab 1.1.1972 insgesamt 25 Gemeinden.
Am 1.3.1972 erfolgte die Eingliederung der Gemeinde Neibsheim in die Stadt Bretten (Landkreis Karlsruhe) und am 1.7.1972 die Eingliederung der Gemeinden Büchenau und Helmsheim in die Stadt Bruchsal.
Am 1.9.1972 wurde als letztes die Gemeinde Stettfeld in die 1970 gebildete Gemeinde Ubstadt-Weiher eingegliedert (Diese Gemeinde bestand nunmehr aus 4 Ortsteilen). Am Ende seines Bestehens zum 31.12.1972 umfasste der Landkreis Bruchsal nur noch 21 Gemeinden. Diese gingen mit Inkrafttreten der Kreisreform in Baden-Württemberg zum 1.1.1973 alle auf den neuen Landkreis Karlsruhe über, wobei gleichzeitig die Gemeinde Huttenheim in die Stadt Philippsburg eingegliedert wurde, so dass das alte Kreisgebiet von Bruchsal am 1.1.1973 noch 20 Gemeinden umfasste.
Bis zum Abschluss der Gemeindereform zum 1.1.1975 verringerte sich die Zahl der Gemeinden auf dem Gebiet des alten Landkreises Bruchsal nochmals. Seit 1.1.1975 umfasst das alte Kreisgebiet des Landkreises Bruchsal nur noch 13 selbständige Gemeinden (Bad Schönborn, Bruchsal, Forst, Gondelsheim, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kraichtal, Kronau, Oberhausen-Rheinhausen, Östringen, Philippsburg, Ubstadt-Weiher und Waghäusel) sowie die bereits vor der Kreisreform an den damaligen Landkreis Karlsruhe abgetretenen Orte Neibsheim (Stadt Bretten) und Neudorf (Gemeinde Graben-Neudorf).