Corona-Maßnahmen

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Ende des Sommers stiegen wieder bundesweit die Zahlen an Neuinfektionen mit dem Coronavirus. Mit fast 1.800 registrierten Fällen innerhalb von 24 Stunden ist am 11. September 2020 der Wert so hoch wie seit Ende April 2020 nicht mehr. Die Werte sind allerdings nur bedingt mit den Zahlen vom Frühjahr vergleichbar, da mittlerweile wesentlich mehr Tests durchgeführt werden.

Im Herbst 2020 wird Deutschland von der zweiten Welle voll erfasst. Schlagartig steigen die Zahlen der Ansteckungsfälle mit dem Erreger Sars-CoV-2. Das Robert-Koch-Institut sieht als Hauptursache für den akuten Anstieg an Infektionszahlen private Zusammenkünfte der Menschen z. B. bei Hochzeitsfeiern, Partys oder Beerdigungen.

Obwohl in den betroffenen Bundesländern seit Mitte Oktober wieder strengere Regeln gelten spitzt sich die Corona-Lage weiter zu. Am 31. Oktober 2020 meldete das Robert Koch-Institut mit 19.059 Corona-Neuinfektionen binnen eines Tages einen Rekordwert an Infizierten in Deutschland, seit Beginn der Pandemie. Die Zahl der Patienten, die intensivmedizinische Betreuung benötigen, verdoppelt sich derzeit alle acht Tage, teilte der Baden-Württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann, nach der Ministerpräsidentenkonferenz am 28. Oktober, mit.

Damit sich das Virus nicht weiter explosionsartig verbreitet und um eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern, treten am 2. November 2020, verschärftere Maßnahmen deutschlandweit in Kraft.

Auszug Corona-Maßnahmen
  • Restaurants, Bars, Clubs, Kneipen bleiben geschlossen.
    Speisen zur Abholung oder Lieferung sind erlaubt,
  • Kosmetikstudios, Massagepraxen oder ähnliches bleiben geschlossen,
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen sind verboten,
  • Kultur-, Sport-, und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen,
    z. B. Kinos, Theater, Museen, Messen, Freizeitparks, Schwimmbäder, Fitnesstudios,
  • Verzicht auf private Reisen, Übernachtungen aus touristischen Zwecken sind nicht gestattet,
  • keine privaten Feiern im öffentlichen und privaten Raum,
  • es dürfen sich, im privaten sowie öffentlichen Raum, nur noch Personen aus zwei Haushalten treffen, höchstens 10 Personen,
  • Kontakte sind auf ein Minimum zu reduzieren

Die Beschränkungen sind vorerst bis Ende November befristet. Nach zwei Wochen beraten Bund und Länder erneut zur Beurteilung bzw. Anpassung der erforderlichen Maßnahmen.

Übersicht aktuelle Corona-Verordnungen für Baden-Württemberg: www.baden-wuerttemberg.de