Zweiter Lockdown

with Keine Kommentare

Die im Herbst getroffenen Maßnahmen zur Reduzierung der Corona-Infektionen reichten nicht aus. Die Zahlen der Neuinfizierten steigen weiter. Auf Grund des dringenden Handlungsbedarfs haben Bund und Länder am 13. Dezember 2020 weitere Beschlüsse zur Eindämmung der Pandemie gefasst.

Ziel der Einschränkungen ist eine Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern zu erreichen. Derzeit besteht eine Sieben-Tage-Inzidenz mit einem Höchstwert von 179,8 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.

Mit Stand vom 16. Dezember 2020 meldeten die Gesundheitsämter 27.728 Neuinfektionen. 952 Todesfälle wurden bekannt gegeben, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen. Am Freitag, 11. Dezember 2020, wurden mit 29.875 gemeldeten Fällen ein Rekordwert an Neuinfektionen erreicht.

Auszug  aus den Corona-Vorschriften
  • Ausgangsbeschränkung ab 12. Dezember 2020, zwischen 20 Uhr und 5 Uhr:
    Ein Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist nur noch aus triftigen Gründen erlaubt.
  • *Erlaubt waren private Zusammenkünfte von maximal 5 Personen, aus zwei Hausalten. Kinder unter 14 Jahre ausgenommen.
  • Vom 24. bis 26. Dezember 2020 waren zu den geltenden Kontaktbeschränkungen Treffen mit 4 weiteren, über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen, aus dem engsten Familienkreis erlaubt, auch wenn dies mehr als zwei Haushalte betraf, zuzüglich Kinder unter 14 Jahren.
  • An- und Versammlungsverbot an Sylvester
  • Lockdown ab 16. Dezember 2020:
    Schulen und Kitas bleiben geschlossen ebenfalls der Einzelhandel. Ausgenommen ist der Lebensmittelhandel sowie Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs.
  • *Ab dem 11. Januar 2021 gelten, aufgrund der weiter bestehenden kritischen Infektionslage und einer hohen Auslastung der Krankenhäuser verschärftere Kontaktbeschränkungen:
    Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich nur noch die Angehörigen des eigenen Haushalts und eine weitere, nicht zum Haushalt gehörende Person treffen.

Mit Beschluss der Bundesregierung vom 18. Januar 2021 bleiben die bundesweiten Einschränkungen bis zum 14. Februar 2021 bestehen.

Übersicht aktuelle Corona-Verordnungen für Baden-Württemberg: www.baden-wuerttemberg.de